So unterschiedlich die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen, Flugmodellen und unbemannten Flugsystemen sind, so unterschiedlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Betrieb.
Multicopter werden umgangssprachlich häufig als Drohnen bezeichnet. Das gilt sowohl für Mini-Racecopter und Freizeitmodelle als auch für Fotodrohnen oder professionelle Arbeitsgeräte. Fachlich spricht man bei unbemannten Fluggeräten je nach Zusammenhang von UAV für „Unmanned Aerial Vehicle“ oder von UAS für „Unmanned Aircraft System“.
Während der Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes heute weitgehend dem europäischen Recht unterliegt, können Piloten, die ihr Flugmodell zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung eines Modellsportverbandes wie dem DMFV nach den dafür geltenden Regeln tun.
Du bist Mitglied in einem Modellsportverband
Dann gelten für den Modellflug die nationalen Regeln bzw. die Betriebsgenehmigung des Verbandes.
Du bist Mitglied in einem Modellsportverband und nutzt dein Flugmodell bzw. deine Drohne ausschließlich zur Ausübung des Modellsports.
Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser ist beim DMFV bereits ab 7 Jahren möglich.
Du bist nicht Mitglied in einem Modellsportverband
Dann gilt für deinen Drohnenbetrieb grundsätzlich die EU-Drohnenverordnung.
Du bist nicht Mitglied eines Modellsportverbandes oder nutzt deine Drohne gewerblich. Dann greifen die Vorgaben der EU-Drohnenverordnung und die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt.
Der Kompetenznachweis wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm relevant. In den Unterkategorien A1 und A3 der offenen Kategorie besteht er aus einem theoretischen Online-Test beim Luftfahrt-Bundesamt.
Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich ein praktisches Selbststudium und eine weitere Theorieprüfung bei einer benannten Prüfstelle erforderlich.
Man muss nicht zwingend einem örtlichen Modellflugverein beitreten, um das Modellfliegerhobby zu betreiben.
Auch die sogenannte Wildfliegerei, also der Modellflug außerhalb von Modellflugplätzen, ist möglich. Sie unterliegt jedoch gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehört insbesondere eine Haftpflicht-Versicherungspflicht.